Die Riester-Rente - Ihr Extra-Geld vom Staat
- Ihre garantierte lebenslange Altersrente
- Hohe Förderung: Der Staat zahlt durchschnittlich circa 40 % der Beiträge dazu
- Sie haben die Wahl: Klassische und fondsgebundene Altersvorsorge
- Gebildetes Kapital für Ihre Immobilienfinanzierung nutzbar
- Flexibler Rentenbeginn ab Vollendung Ihres 60. Lebensjahres
- Hartz-IV-sicher bis zum Rentenbeginn
- Auszahlung von bis zu 30 % des gebildeteten Kapitals bei Rentenbeginn möglich
- Zulagenförderung: Bequeme Beantragung über Dauerzulageantrag
Was Besucher derzeit auch interessiert:
- Wie genau wirkt sich die Riester-Rente steuerlich aus?
- Bin ich überhaupt förderberechtigt?
- Gibt es besondere Vorteile für Ehepartner?
- Muss ich die staatlichen Zulagen für meinen Riester-Vertrag beantragen?
- Kann ich mit der Riester-Rente mein Wohneigentum finanzieren und im Alter Rente beziehen?
Die Antworten sind so individuell wie unsere Besucher selbst. ERGO ist in Ihrer Nähe. Lassen Sie uns gemeinsam über die passenden Antworten auf Ihre Fragen sprechen. Jetzt Termin vereinbaren!
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ERGO Lebensversicherung AG
Nutzen Sie Ihre vollen Riester-Chancen
Bares Geld für Ihre Altersvorsorge: Insbesondere Familien mit Kindern und Geringverdiener profitieren von hohen staatlichen Zulagen. Die zusätzliche Steuererstattung macht die Riester-Rente aber auch für besserverdienende Singles attraktiv.
| Die Riester-Förderung im Überblick |
| Grundzulage bis zu |
154 Euro jährlich |
Kinderzulage je Kind, sofern kindergeldberechtigt - für bis 31.12.2007 Geborene bis zu - für ab 01.01.2008 Geborene bis zu |
185 Euro jährlich 300 Euro jährlich |
| Berufseinsteigerbonus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres |
200 Euro einmalig |
| Mindesteigenbeitrag* |
4 %** jährlich |
| höchstens (einschließlich Zulagen) |
2.100 Euro jährlich |
| mindestens aber den Sockelbeitrag* |
60 Euro jährlich |
*Bei Unterschreitung erfolgt Zulagenkürzung.
**Prozentualer Wert des i.d.R. rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens; abzüglich der Zulagen.
Wer ist förderberechtigt?
- Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende (auch im öffentlichen Dienst)
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Rentenversicherungspflichtige Selbstständige
- Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II
- Landwirte, i.d.R. Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten
- Geringfügig Beschäftigte, die auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Kindererziehende für die ersten 36 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt (so genannte Kindererziehungszeiten)
Daneben hat auch der Ehepartner einer begünstigten Person Anspruch auf staatliche Förderung, auch wenn er selbst nicht zu den Begünstigten zählt. Voraussetzung ist, dass er einen eigenen Vertrag abschließt und der unmittelbar förderberechtigte Ehegatte den notwendigen Mindestbeitrag auf seinen Vertrag einzahlt.
Anlageform - Sie haben die Wahl
Setzen Sie eher auf Sicherheit oder auf höhere Rendite-Chancen? Sie bestimmen, wie das Vermögen aufgebaut werden soll, aus dem später Ihre Rente gezahlt wird.
Unabhängig von der gewählten Anlageform stehen Ihnen zum Rentenbeginn immer 100% der eingezahlten Beiträge sowie die gewährten Zulagen zur Verfügung.
Unsere klassische Riester-Rente
- setzt auf sichere Anlagen ohne Risiken
- bietet eine attraktive Garantieverzinsung
- sichert Ihnen eine lebenslange Rente
Unsere Riester-Rente mit Anlagemix
- kombiniert die Vorteile einer sicheren Vorsorge mit den Ertragschancen einer Fondsanlage
- bietet flexible Fondsanlage in bis zu 15 Einzel- und Dachfonds
- garantiert einen Beitragserhalt für 100 % der eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn
- sichert Ihnen eine lebenslange Rente
Ihre Immobilie als Altersvorsorge
Wohn-Riester
Sie können das gebildete Kapital einschließlich der Zulagen vollständig für den Erwerb einer Immobilie verwenden. In diesem Fall verzichten Sie auf die private Altersrente aus Ihrem Riester-Vertrag.
Darlehens-Option
Noch flexibler als Wohn-Riester: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre selbstgenutzte Immobilie vollständig zu finanzieren und die private Altersrente aus Ihrem Riester-Vertrag zu bekommen. Ihr Hypotheken-Darlehen können Sie bei uns zu vergünstigten Zinskonditionen beantragen.
Wenn Sie noch Fragen zu Fachbegriffen haben, hilft Ihnen unser Riester-ABC weiter.
Wir gehen gern weiter mit Ihnen ins Detail. ERGO ist in Ihrer Nähe. Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Jetzt Termin vereinbaren!
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ERGO Lebensversicherung AG
In diesem Riester-ABC finden Sie Fachbegriffe rund um Ihr staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt. Sie werden in alphabetischer Reihenfolge kurz und einfach erklärt. Möglicherweise sind nicht alle Begriffe für Sie von Bedeutung.
Zum vereinbarten Rentenbeginn stehen für die lebenslange Altersrente garantiert mindestens alle eingezahlten Beiträge und alle dem Vertrag gutgeschriebenen Zulagen zur Verfügung.
In der Bescheinigung nach § 92 EStG wird erläutert, in welcher Höhe und für welches Kalenderjahr Zulagen gezahlt worden sind. Nach Erhalt dieser Bescheinigung können Sie innerhalb eines Jahres die bescheinigten Zulagen überprüfen lassen, wenn für ein bestimmtes Jahr die Zulagen von der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) nicht gewährt oder nicht in erwarteter Höhe bezahlt wurde. Das Recht auf eine solche Überprüfung heißt "Festsetzung". Diese Festsetzung müssen Sie schriftlich in freier Form an uns richten. Wir leiten die Anfrage an die ZfA weiter. Die ZfA nimmt die gewünschte Prüfung vor. Anschließend wird die Zulage ggf. neu festgesetzt.
Seit dem Jahr 2005 sieht der Gesetzgeber vor, dass die Versicherungsunternehmen - auf Grundlage der einmal gegebenen Daten - die Zulagen jährlich bei der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA)beantragen können. Dieses Verfahren bietet den Vorteil, dass Sie nicht Jahr für Jahr einen Zulageantrag erhalten, den Sie uns zurücksenden müssen.
Vom Dauerzulageverfahren können allerdings nicht alle profitieren:
Bestimmte Personengruppen müssen jedes Jahr Angaben zum Einkommen machen. Dies sind insbesondere: Landwirte, Beschäftigte die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, Erwerbsminderungs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrentner aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung, Erwerbsminderungs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrentner nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte.
Jeder Zulageberechtigte erhält eine Grundzulage. Diese beträgt jährlich 154 Euro. Zudem wird Personen, die 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein Berufseinsteigerbonus in Form einer einmaligen Grundzulage in Höhe von 200 Euro gewährt. Er muss nicht separat beantragt werden. Die Zahlung erfolgt automatisch für das erste Beitragsjahr, für dass eine Altersvorsorgezulage beantragt wird. Den Berufseinsteigerbonus gibt es seit 2008.
Anspruch auf Kinderzulage besteht für jedes kindergeldberechtigte Kind. Bei miteinander verheirateten und nicht dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten, steht die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zu. Die Kinderzulage kann aber auch dem Vertrag des Vaters zugeordnet werden. Hierfür ist die Zustimmung der Ehefrau / Mutter erforderlich. Für die Gewährung einer Kinderzulage sind Angaben über die Kindergeldnummer / Aktenzeichen und die Kindergeldkasse erforderlich.
Die Gewährung der vollen Zulage hängt von der Höhe des eingezahlten Beitrags ab. Der so genannte Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2100 Euro pro Jahr), abzüglich der Zulage(n) die im laufenden Jahr erwartet werden. Wer weniger als seinen individuellen Mindestbeitrag einzahlt, dem werden die Zulagen anteilig gekürzt. Es müssen aber mindestens 60 Euro jährlich eingezahlt werden (Sockelbetrag).
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) verwaltet Kunden, die Zulage beantragen, unter der jeweiligen Sozialversicherungsnummer. Diese wird dort Zulagenummer genannt. Beamte ohne Zulagennummer müssen diese bei ihrer Personalabteilung / Besoldungsstelle beantragen.
Für Ihren Riestervertrag kann sich auch ein Steuervorteil ergeben. Dazu muss die Höhe der gezahlten Beiträge in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die von Ihnen im Jahr 2010 gezahlten Beiträge werden von uns elektronisch an das Finanzamt weitergeleitet, sofern Sie uns dazu bevollmächtigt haben. Dennoch müssen Sie bei der Anlage AV zur Einkommensteuererklärung noch eigene Angaben machen. Auf der Bescheinigung nach § 92 EStG finden Sie: Die Sozialversicherungsnummer, falls sie uns bekannt war (für Zeile 4), die Anbieternummer und die Zertifizierungsnummer (für Zeile 31), sowie die Höhe Ihrer eingezahlten Beiträge (für Zeile 33). Für die Angabe "unmittelbar begünstigt" oder "mittelbar begünstigt" (für Zeilen 7-8, 10+20) können Sie sich in diesem Riester-ABC unter Zulageberechtigung informieren.
Die Steueridentifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und dient der Identifizierung der steuerpflichtigen Person. Diese Nummer ist für die elektronische Meldung der gezahlten Beiträge an das Finanzamt notwendig, damit der Sonderausgabenabzug gewährt werden kann.
Die Bescheinigung nach § 7 AltZertG zeigt die Entwicklung des Vertrages auf. Aufgeführt sind gezahlte Beiträge, gutgeschriebene Zulagen, angefallene Erträge und Kostenabzüge.
Die Zentrale Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) ist eine Verwaltungseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB). Sie ist zuständig für die Berechnung, Kontrolle, Auszahlung und Rückforderung von Grund- und Kinderzulagen. Hierfür hat der Gesetzgeber ein elektronisches Verfahren eingeführt. Durch dieses Verfahren stehen die Versicherungsunternehmen in ständigem Kontakt mit der Zulagestelle.
Der Gesetzgeber hat im Einkommensteuergesetz (§10a EStG) festgelegt, wer einen Anspruch auf Zulage hat. Es wird im Wesentlichen zwischen zwei Personengruppen unterschieden. Den unmittelbaren, somit direkt zulageberechtigten Personen und den mittelbaren, also indirekt zulageberechtigten Personen.
Unmittelbar zulageberechtigt ist eine Person, die im Jahr der Zulagebeantragung in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert war (Angestellte, Empfänger von Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld oder Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung und Personen in der Kindererziehungszeit). Sofern Mütter die Eintragung der 3 jährigen Kindererziehungszeit in ihr Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, gelten sie für diesen Zeitraum als unmittelbar zulageberechtigt. Ebenfalls unmittelbar zulageberechtigt sind Beamte, Berufssoldaten und deren gleichgestellte Personen. Dieser Personenkreis muss bei seinem Dienstherrn eine Einverständniserklärung zur Übermittlung der Einkommensdaten an die Zentrale Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) erteilen. Ohne Einwilligung kann ein Beamter keine Zulage erhalten.
Mittelbar zulageberechtigt ist eine Person, wenn sie nicht zulageberechtigt ist, der Ehepartner jedoch als unmittelbar zulageberechtigt gilt. Damit auch eine mittelbare Person Zulagen erhalten kann muss diese auch einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. Erhält der unmittelbare Ehepartner volle oder gekürzte Zulagen, bekommt der mittelbar berechtigte Partner ebenfalls die volle oder um den gleichen Prozentsatz gekürzte Zulage.